Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen eine Kur für notwendig halten, sollten Sie sich von Ihrem Arzt beraten lassen. Es ist eine Sache des behandelnden Arztes, die Dringlichkeit einer Kur zu bescheinigen und entweder eine ambulante oder stationäre Kur oder Kompaktkur zu empfehlen. Ihre Krankenkasse ist immer Ihr Ansprechpartner, ob die Kur von der Krankenkasse oder von der Rentenversicherung getragen werden soll. Dort erhalten Sie alle notwendigen Auskünfte und Antragsformulare. Regeln Sie die Frage der Kostenübernahme immer vor Antritt der Kur! Klären Sie, in welcher Höhe die Kosten übernommen werden und ob Sie zunächst vorleisten müssen.
Ambulante Vorsorgeleistungen können im Abstand von 3 Jahren genehmigt werden. Stationäre Wiederholungskuren werden in der Regel nach Ablauf von 4 Jahren bewilligt. Es gibt aber auch medizinisch indizierte Ausnahmen bei bestimmten Erkrankungen, wie z. B. Rheuma, zur Unterschreitung dieses Intervalls.
Eine Übersicht mit 10 Hinweisen zum erfolgreichen Kurantrag finden Sie in dieser Broschüre des Deutschen Heilbäderverbandes.
Allgemeine Infos zur Kur
Fragen zu Kurformen und Hinweise zum Kurantrag
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Wie oft kann man eine Kur beantragen?
Die einzelnen Kurformen im Überblick
Im Rahmen eines aktiven Erholungsurlaubes können Sie in Willingen Maßnahmen zur Prävention und Gesunderhaltung durchführen. Verschiedene Hotels und Anbieter im Gesundheitsbereich halten individuelle Lösungen für Sie bereit.
Da ambulante und stationäre Kuren nicht jährlich (3-Jahres-Frist) durchgeführt werden können (krankheitsbedingte Ausnahmen sind gesetzlich möglich), sind Alternativen für Sie hilfreich. Eine Möglichkeit ist der Rezeptaufenthalt. Sie finanzieren Ihren Kuraufenthalt selbst und nutzen im Bereich der Kuranwendungen Heilmittelverordnungen des Hausarztes. Die verordneten Heilmittel werden zu den kassenüblichen Sätzen übernommen. Sie zahlen die Kosten für die Anreise, Unterkunft und Verpflegung.
Bei dieser Kurform (früher: "Offene Badekur", jetzt nach Sozialgesetzbuch V §23,2 "Ambulante Vorsorgeleistungen" in anerkannten Kurorten) können Sie Kurort und Unterkunft im Einvernehmen mit Ihrem Arzt weitgehend frei wählen.
Die Krankenkasse übernimmt im Rahmen der ambulanten Vorsorgeleistungen die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und 90 % (Zuzahlung von 10,00 € pro Verordnung) der Kurmittelkosten. Zu den übrigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe) kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss bis zu höchstens 16,00 € (für chronisch kranke Kleinkinder 21,00 €) pro Tag gewähren.
Bei den Ambulanten Rehabilitationsleistungen in stationären oder wohnortnahen Rehabilitationseinrichtungen (§ 40,1 SGB V) empfiehlt die Krankenkasse den Patienten eine Vertragseinrichtung und übernimmt die vollen Kosten für Arzt und Heilmittel. Allerdings muss sich der Patient mit 10,00 € pro Kurtag an den Kosten selbst beteiligen. Ambulante Vorsorgeleistungen können im Abstand von 3 Jahren genehmigt werden.
Die Kompaktkur ist eine besondere Form der ambulanten Vorsorgeleistung. Sie kommt in Betracht, wenn gegenüber der ambulanten Vorsorgeleistung eine engere krankheitsspezifische Ausrichtung und eine größere Therapiedichte zur Erreichung des Behandlungszieles erforderlich sind. Die Leistungen der Kompaktkur sind denen der ambulanten Vorsorgeleistung sehr ähnlich, gehen jedoch in einigen Punkten darüber hinaus. Die Durchführung erfolgt in stabilen Gruppen zu festen Terminen nach vorheriger Anmeldung.
In Willingen bieten wir Ihnen die Osteoporose-Kompaktkur an. Mit den Kostenträgern wurde vereinbart, dass die kurärztlichen Leistungen sowie die im Kurplan festgelegten Kurmaßnahmen zu 100 %, Heilmittel zu 90 % (Zuzahlung von 10,00 € pro Verordnung) übernommen werden. Für Unterkunft und Verpflegung werden Zuschüsse von zur Zeit 16,00 € pro Tag gezahlt.
Das von Pfarrer Sebastian Kneipp (1821-1897) entwickelte naturheilkundliche Gesundheitskonzept entspricht dem aktuellen Zeitgeist. Im Mittelpunkt steht ein ganzheitliches Verfahren, das auf den fünf Säulen Wasser, Bewegung, gesunder Ernährung, den Heilkräften von Pflanzen und Kräutern sowie der Balance von Körper, Geist und Seele basiert. Kneippkuren umfassen daher auch Elemente aus diesen Bereichen, allen voran erfrischende Wasseranwendungen wie Arm- und Beingüsse, Teil- und Vollbäder sowie Wassertreten.
Mehr erfahrenIn Willingen finden Sie die folgenden ortsspezifischen Therapieformen:
- Bewegungs- und heliotherapeutische Kompaktkur im Mittelgebirgsklima (mittlere Stufe) unter Gruppenleitung zur Behandlung von Osteoporose
- Kneipp-Physiotherapie
- Heilklima-Wandern
10 Hinweise zum erfolgreichen Kurantrag
Es ist Sache des/der behandelnden Arztes/Ärztin, die Dringlichkeit einer Kur zu bescheinigen bzw. eine Maßnahme und eine Kureinrichtung mit geeigneten Therapiekonzepten zu empfehlen. Gemeinsam mit Ihrem Arzt, Ihrem Betriebs- oder Vertrauens füllen Sie das Formular "Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten gemäß § 23 Abs. 2 SGB V" aus.
Die Krankenkasse ist beim Thema rund um die Kur stets Ihre Ansprechpartner. Dort bzw. bei Ihrem Arzt erhalten Sie alle nötigen Auskünfte sowie die Antragsformulare. Beihilfeberechtigte wenden sich an ihre Beihilfestelle.
Sobald Sie den Antrag gestellt haben, prüft Ihre Krankenkasse, ob eine beantragte Kur bewilligt werden kann. Ost erfolgt diese Begutachtung anhand der Krankenakte und auf schriftlichem Wege. Um Ihren Antrag zu prüfen, kann Ihre Krankenkasse den Medizinischen Dienst oder einen Amtsarzt zu Rate ziehen. Eventuell kann eine weitere ärztliche Untersuchung angeordnet werden. Wird Ihre Kur bewilligt, sollten Sie die Kur innerhalb von vier Monaten antreten, sonst verfällt der Anspruch. Im Falle einer Ablehnung gehen Sie unbedingt in Widerspruch, das ist Ihr gutes Recht!
Auf eigene Kosten ist eine Kur jederzeit möglich. Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, werden innerhalb des Sozialversicherungssystems und nach dem Beamtenrecht die Kosten von dem zuständigen Leistungsträger ganz oder teilweise übernommen:
- Die gesetzliche Krankenkasse für den, der krankenversichert ist sowie in der Regel für Rentner, Hausfrauen und Kinder, die selbst oder als Familienmitglieder krankenversichert sind.
- Das Versorgungsamt für Kriegs- und Wehrdienstbeschädigte, Opfer von Gewalt
- Die Beihilfestelle für Angehörige des öffentlichen Dienstes
- Die Rentenversicherung für rentenversicherte Arbeitnehmer
- Die Unfallversicherung und Berufsgenossenschaft für Kurmaßnahmen nach einem Arbeitsunfall
Werden die Kosten einer Kur übernommen, kann eine Wiederholung erst nach Ablauf von drei Jahren bewilligt werden. Eine frühere Wiederholung wird lediglich bei bestimmten Erkrankungen, wie zum Beispiel Rheuma, und bei nachweislich medizinischer Notwendigkeit genehmigt.
Bei einer Kur können Sie Kurort und Unterkunft gemeinsam mit Ihrem Arzt weitgehend frei wählen. Die Krankenkasse übernimmt grundsätzlich die Kosten der ärztlichen Behandlung und 90 Prozent der Kurmittelkosten. Zu den übrigen Kosten wie Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten und Kurtaxe wird von den meisten Krankenkassen ein pauschaler Zuschuss bis zu höchstens 16 Euro (für chronisch kranke Kleinkinder bis zu fünf Jahren 21 Euro) pro Kurtag gewährt. Doch es gibt auch andere Zuschusspauschalen. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse. Eine Kur dauert in der Regel drei Wochen.
Reichen bei Versicherten die Leistungen einer Kur nicht aus, kann die Krankenkasse die Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer Vorsorgeeinrichtung erbringen, mit der die Krankenkasse einen sogenannten Versorgungsvertrag abgeschlossen hat (Stationäre Vorsorgeleistungen).
Die Kompaktkur ist eine besondere Form der Kur. Sie wird indikationsabhängig und nur in bestimmten, von den Krankenkassen anerkannten Kurorten und Heilbädern durchgeführt. Bei dieser Therapieform werden Gruppen von bis zu 15 Teilnehmern zusammengestellt, für die ein spezielles Behandlungsprogramm mit einem festen Stundenplan vorgesehen ist. Ihre Krankenkasse und auch die meisten Beihilfestellen übernehmen 100 Prozent der ärztlichen Leistung und Gesundheitsförderung sowie 90 Prozent der Kur- und Heilmittel.
Bei einer Kur müssen Sie sich vor Ort zuerst an einen der ortsansässigen Kurärzte wenden. Nur die ortsansässigen Kurärzte können aufgrund ihrer jahrelangen, einschlägigen Erfahrungen mit der Wirksamkeit der ortsspezifischen Kurmittel einen individuellen behandlungsplan erstellen. Um ein optimales Ergebnis zu erzielen, ist zunächst eine Eingangsuntersuchung bei dem ortsansässigen Kurarzt notwendig. Zum Abschluss der Behandlung erfolgt eine Abschlussuntersuchung.
Die Kur als ambulante Vorsorgeleistung ist von den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und von der Anschlussheilbehandlung abzugrenzen. Eine Rehabilitation ist eine Maßnahme zur Genesung nach einer Erkrankung, um Rückfälle und Folgeprobleme zu verhindern bzw. zu vermindern. Sie kann sowohl in ambulanten, als auch in stationären Rehabilitationseinrichtungen erbracht werden. Bei einer Rehabilitation gilt es zu beachten, dass die Krankenkasse nach den medizinischen Erfordernissen des Einzelfalls die Rehabilitationseinrichtung nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen bestimmt. Auch bei Rehabilitationen steht die Heilmittelanwendung im Vordergrund. Pro Kurtag ist eine Selbstbeteiligung von zehn Euro zu leisten.
Eine Anschlussheilbehandlung ist eine besondere Form der Rehabilitationskur, die in direktem Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt durchgeführt wird (meist in stationärer Form). Versicherte über 18 Jahre müssen die genannte Selbstbeteiligung für höchstens 28 Tage erbringen, wobei die Zuzahlungen, die im Kalenderjahr bereits an eine andere Krankenanstalt geleistet worden sind, angerechnet werden.
Die Heilverfahren sind grundsätzlich auf drei Wochen begrenzt und die Wiederholung einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung ist in der Regel frühestens nach vier Jahren möglich.
Nach §§ 24 und 41 des SGB V haben Mütter bzw. Väter spezielle Rechtsansprüche auf bedarfsgerechte Kuren, wenn die medizinischen Voraussetzungen gegeben sind. Seit dem 1. August 2007 sind Eltern-Kind-Leistungen Pflichtleistungen der Krankenkassen (vollständige Erstattung der Kosten mit einem Eigenanteil von 10 Euro pro Tag, Kinder sind immer zuzahlungsfrei). Die Fahrtkosten werden ebenfalls von der Krankenkasse übernommen. Nähere Auskünfte erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse, dem Müttergenesungswerk sowie den kirchlichen und gemeinnützigen Trägern wie beispielsweise der Caritas oder der Diakonie. Über Kurmöglichkeiten für Kinder informiert Sie Ihre Krankenkasse.