Alles Wichtige zu Ihrer Kur

Gesundes Klima
Neben den verabreichten Kurmitteln trägt besonders das anerkannte Heilklima der heilklimatischen Kurorte Willingen und Usseln zum Kurerfolg bei. Willingen ist zusätzlich noch Kneipp-Heilbad. Hier schützen die Hochtallagen zu Füßen der höchsten Berge des Sauerlandes vor Wetterextremen bei plötzlichen Witterungswechseln. Der ständige Berg-Tal-Wind bewirkt, dass kaum Nebel und Schwüle entstehen. Damit verbunden ist auch ein größerer Anteil reizstarker kurzwelliger Sonnen- und Himmelsstrahlungen. Höhenlagen zwischen 520 und 843 m über NN bewirken, dass ein reizmäßiges bis reizstarkes Klima in Willingen und Usseln die beste Voraussetzung für einen erholsamen Aufenthalt und gute Genesungserfolge in dieser herrlichen Landschaft ist. Willingen und Usseln sind seit 1957 bzw. 1976 heilklimatischer Kurort. Beide Kurorte sind für Kuren beihilfefähig anerkannt. Diese staatlich anerkannten Prädikate erfordern die Erfüllung strenger Auflagen und deren regelmäßige Überprüfung. Luftreinheit, Nebelfreiheit und mindestens 1500 Sonnenstunden jährlich sind unter anderem Voraussetzung.
Der Weg zur Kur
- Nach einem Gespräch empfiehlt Ihr Arzt per Attest eine Kur.
- Sie legen Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle einen schriftlichen Antrag vor. Bereits jetzt können Sie Willingen als Ihren Wuschkurort angeben.
- Eventuell prüft ein Vertrauensarzt, dann entscheidet Ihre Krankenkasse.
- Bewilligung der Kur. Sollte Ihre Kur abgelehnt werden, verlangen Sie eine schriftliche Begründung. Sie können dann auch Widerspruch einlegen.
- Sie fahren nach Willingen zur Kur. Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Kostenträgern.
Weitere Informatioen zur Kur erfahren Sie auch unter: www.hessischer-heilbaederverband.de
Private Gesundheitsmaßnahmen
Im Rahmen eines aktiven Erholungsurlaubes können Sie in Willingen Maßnahmen zur Prävention und Gesunderhaltung durchführen. Leicht zu buchen sind solche Programme über Pauschalangebote in Willingen oder Sie nehmen während Ihres Erholungsurlaubs am Gesundheits-Aktivprogramm im Kurpavillon teil. Ein attraktives und abwechslungsreiches Angebot, das Sie als Gast nutzen können.
Rezeptaufenthalt
Da ambulante und stationäre Kuren nicht jährlich (3-Jahres-Frist) durchgeführt werden können (krankheitsbedingte Ausnahmen sind gesetzlich möglich), sind Alternativen für Sie hilfreich. Eine Möglichkeit ist der Rezeptaufenthalt. Sie finanzieren Ihren Kuraufenthalt selbst und nutzen im Bereich der Kuranwendungen Heilmittelverordnungen des Hausarztes. Die verordneten Heilmittel werden zu den kassenüblichen Sätzen übernommen. Sie zahlen die Kosten für die Anreise, Unterkunft und Verpflegung.
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen eine Kur für notwendig halten, sollten Sie sich von Ihrem Arzt beraten lassen. Es ist eine Sache des behandelnden Arztes, die Dringlichkeit einer Kur zu bescheinigen und entweder eine ambulante oder stationäre Kur oder Kompaktkur zu empfehlen.
Ihre Krankenkasse ist immer Ihr Ansprechpartner, ob die Kur von der Krankenkasse oder von der Rentenversicherung getragen werden soll. Dort erhalten Sie alle notwendigen Auskünfte und Antragsformulare.
Regeln Sie die Frage der Kostenübernahme immer vor Antritt der Kur! Klären Sie, in welcher Höhe die Kosten übernommen werden und ob Sie zunächst vorleisten müssen.
Ambulante Vorsorge- und Rehabilitationskuren
Bei dieser Kurform (früher „offene Badekur“) können Sie Kurort und Unterkunft im Einvernehmen mit ihrem Arzt weitgehend frei wählen. Die Krankenkasse übernimmt im Rahmen der Ambulanten Vorsorgeleistungen die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und 85 % der Kurmittelkosten. Zu den übrigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe) kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss bis zu höchstens 13 €, für chronisch kranke Kleinkinder 21 € pro Tag gewähren. Bei den ambulanten Rehabilitationsleistungen in stationären oder wohnortnahen Rehabilitationseinrichtungen (§ 40,1 SGB V) empfiehlt die Krankenkasse den Patienten eine Vertragseinrichtung und übernimmt die vollen Kosten für Arzt und Heilmittel. Allerdings muss sich der Patient mit 10 € pro Kurtag an den Kosten selbst beteiligen. Ambulante Kuren können seit dem 01.08.2002 im Abstand von drei Jahren genehmigt werden.
Heilanzeigen
Chronische Krankheiten der Atemwege, funktionelle Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Gefäßkrankheiten, allgemeine Leistungsschwäche und Psychovegetative Syndrome mit funktionellen Störungen, Hautkrankheiten, neurovegetative Funktionsstörungen, Funktionsstörungen der Verdauungsorgane, nicht entzündliche Erkrankungen des Bewegungsapparates, Abhärtung.
Ortsspezifische Therapieformen
Bewegungs- und heliotherapeutische Kompaktkur im Mittelgebirgsklima (mittlere Stufe) unter Gruppenleitung zur Behandlung von Osteoporose, Kneipp-Physiotherapie, Regenerationskur nach Prof. Dr. Dr. Ana Aslan.
Kurmittel
Bewegungsbäder, medizinische und Kräuterbäder, Krankengymnastik, Wassergymnastik, Massagen aller Art, Packungen, Bestrahlungen, Inhalationen, Kneipp-Anwendungen, Kuranlagen mit Tretbecken, therapeutisches Bewegungsbad (32 °C) mit Sole-Anreicherung, Trinkkuren.














